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„Der freiheitsberechtigte Bürger ist nicht verpflichtet, sein Leben
und seine Verhältnisse so zu gestalten, dass der Tatbestand eines
Steuergesetzes erfüllt wird“
(Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofes im Mai 2013)
Steuerberatung für Arbeitnehmer in internationalen Unternehmen und Freiberufler
Lohnbuchhaltung für deutsche und luxemburger Unternehmen
Die Kanzlei ist spezialisiert auf das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Luxemburg
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