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„Der freiheitsberechtigte Bürger ist nicht verpflichtet, sein Leben
und seine Verhältnisse so zu gestalten, dass der Tatbestand eines
Steuergesetzes erfüllt wird“

(Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofes im Mai 2013)

Steuerberatung für Arbeitnehmer in internationalen Unternehmen  und Freiberufler

Lohnbuchhaltung für deutsche und luxemburger Unternehmen

Die Kanzlei ist spezialisiert auf das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Luxemburg 

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