Seite wählen
:
:

Seminare zum Arbeitsrecht

:
:

Der luxemburgische Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge nach luxemburger Recht beinhalten einige grundlegende Unterschiede
zum deutschen Recht. Die Teilnehmer sollen in ihrem Beruf Verträge vorbereiten oder
zumindest für Zwecke der Lohnbuchhaltungverstehen können.

In dem Seminar wird ein Musterarbeitsvertrag besprochen und erläutert. Dabei wird ein
Spaziergang durch das luxemburger Arbeitsrecht unternommen. Erwähnt werden auch die
steuerlichen Aspekte bei grenzüberschreitender Tätigkeit sowie die Analogie im Sozialversicherungsrecht.

Welche Punkte sind für das Personalwesen wichtig?
Den Seminarteilnehmern werden Formulierungsalternativen erläutert.

:
:

Begründung von Kündigungen

In Luxemburg hat die Formulierung von Kündigungsgründen eine besondere Bedeutung.

Werden sie nicht fristgemäß vorgebracht, muss der Arbeitgeber schon aus diesem Grunde
Schadenersatz zahlen. Gründe können vor Gericht auch nicht mehr nachgetragen werden.
Die schriftlichen Kündigungsgründe sind also abschließend.
Darum sollte der Personalverantwortliche genau wissen, was zu tun ist.

Wir erläutern die gängige Rechtsprechung zu den verhaltensbedingten undbetrieblichen Kündigungen.

In dem Seminar werden den Teilnehmern Formulierungsvorschläge anhand echter Praxisfälle genannt.

Das Seminar basiert auf der luxemburger Rechtsprechung im Arbeitsrecht.

:
:
:
:

Krankheit des Arbeitnehmers

In Luxemburg herrschen Besonderheiten:

– Kündigungsschutz im Krankheitsfalle
– Fristen
– Ausgehsperre
– Kontrolle
– Lohnfortzahlung 77 Tage
– Eintritt der CNS
– Ladung durch Arbeitgeber zur medizinischen Kontrolle
– Ladung durch medizinischen Dienst
– Wie läuft das Reclassement?
– Urteile
– Musterschreiben

Personaler sollten die Verfahrensweisen kennen, um gute von schlechten Schäfchen zu unterscheiden.

Anhand vieler Beispiele aus der Rechtsprechung der luxember Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
erhalten die Teilnehmer einen Überblick und Eindruck von der gängigen Rechtspraxis.

:
:
:
:

©Rechtsanwalt Stephan Wonnebauer – Impressum