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Vorgezogene Altersrente ab 57

Selbstständigkeit und vorgezogene Altersrente

Neben der vorgezogenen Altersrente können Rentner einen Hinzuverdienst aus beruflicher Tätigkeit erzielen.

Gemeint ist eine Tätigkeit als Angestellter oder Selbstständiger.

Der Hinzuverdienst bei angestellter Tätigkeit liegt bei mindestens 856,00 Euro, also einem Drittel des gesetzlichen Mindestlohns, der sich jährlich allerdings erhöht. Der Hinzuverdienst kann jedoch auch errechnet werden aus den fünf höchsten Jahreseinkommen in der Versicherungskarriere. Bei Selbstständigen galt bislang immer die Regel, dass diese nur ein Drittel des Mindestlohns als monatlichen Gewinn erzielen dürfen.

Artikel 184 Abs. 5 des Sozialversicherungsgesetzes wurde jedoch nun aufgrund eines Gerichtsurteils als nicht anwendbar erklärt und ausgesetzt.

Derzeit wird ein neues Gesetz erarbeitet, um die Situation der Selbstständigen und deren Hinzuverdienstes zu klären. Wann es soweit ist, steht allerdings noch nicht fest.

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