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Maximen der Kanzlei
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Spezialisierung
so auch das Motto des 66. Deutschen Anwaltstages in Hamburg (11.-13. Juni 2015).
Anwälte müssen hierauf reagieren.
Nicht nur durch die Europäisierung und die Globalisierung werden Rechtsverhältnisse immer komplexer.
Bis vor 20 Jahren konnte ein Anwalt noch nahezu alle Rechtsgebiete abdecken. Dies ist heute seriöserweise
nicht mehr möglich. Nur die Spezialisierung auf ein oder wenige Rechtsgebiete bietet dem Mandanten noch
die Sicherheit, dass sein Anwalt sich auch wirklich auf dem nachgefragten Rechtsgebiet auskennen kann.
Dem Alleskönner wir zu Recht mißtraut.
Die Behörden, oft Gegenspieler des Anwalts, haben hierauf längst reagiert. Der Staatsanwalt macht nur Strafrecht,
der Steuerjurist im Finanzamt beschäftigt sich nur mit Steuerrecht. Aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit
muss sich daher auch ein Anwalt rüsten.
Aber auch das Steuerrecht ist wiederum ein Universum, in dem man sich verlieren kann.
Dies hat die Kanzlei Wonnebauer schon früh erkannt und seit 1998 die Spezialisierung auf Steuerrecht
für Grenzgänger nach Luxemburg eingleitet. Ergänzend wird noch das luxemburger und deutsche Arbeits- und Sozialversicherungsrecht für Grenzgänger bearbeitet. Diese Rechtsgebiete überschneiden sich.
Sobald wir erkennen, dass andere Rechtsspezialisten für die Lösung eines Rechtsproblems helfen können,
greifen wir auf unser großes Netzwerk zurück.
Damit sind wir für die Zukunft gut gerüstet.
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Unabhängigkeit und Verschwiegenheit
Er erhält keine Provisionen und will Ihnen nichts anderes „verkaufen“, als einen Rechtsrat.
Er steht also nur seinem Mandanten gegenüber in der Pflicht und will das Beste für ihn erreichen.
Kritisch zu sehen ist es daher, wenn Rechtsschutzversicherungen Rechtsberatung über eine Hotline anbieten.
Hier bestehen ganz eindeutig finanzielle Interessen dahingehend, dass das man die Versicherungsnehmer
ruhigstellen will, um Kosten zu sparen und damit den Profit der Versicherung zu erhöhen.
Gerade bei Grenzgängerrecht, können diese Hotline-Juristen ohnehin nicht helfen, da zu speziell.
Die Antworten können daher nicht richtig sein.
Rechtsanwälte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Sie haben vor Gericht ein Aussageverweigerungsrecht,
um das Vertrauensverhältnis zum Mandanten zu schützen.
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Haftung und Fortbildungspflicht
um verschuldete Vermögensschäden ihrer Mandanten abzusichern.
Als Rechtsanwalt, insbesondere aber als Fachanwalt ist Rechtsanwalt Wonnebauer außerdem zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Seit dem Jahr 2015 müssen 15 Stunden Fortbildung gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.
Darin unterscheiden sich Rechtsanwälte von allen anderen Beratern.
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Berufsethik
Nicht alles, was rechtlich möglich ist, muss ein Anwalt auch vertreten. Aus seiner freien Überzeugung
darf er Mandate auch ablehnen, wenn er bestimmte Ansinnen der Mandanten aus innerer Einstellung
ablehnt (Ethos: autonom, von innen kommend, aus Überzeugung -(Anwälte die Abo-Fallen oder unlautere
Werbungen verteidigen).
Anwälte sind also keine reinen Interessenvertreter. Sie sind auch ein Organ der Rechtspflege.
Diese Doppelfunktion ist die Besonderheit dieses Berufsstandes.
Zwar gibt es keinen Ethik-Kodex für die Anwaltschaft. Berufsethik ist jedoch die Basis der Existenzberechtigung
des freien Berufes der Rechtsanwälte. Damit erwirbt sich der Anwalt auch das nötige gesellschaftliche Vertrauen.
Auch Gerichte stellen an Anwälte höhere Ansprüche an Verhaltensweisen, als an den Normalbürger.
Die Öffentlichkeit erwartet also, dass sich Anwälte anständig verhalten.
Anwälte unterliegen dem Sachlichkeitsgebot. Sie sollen die Rechtssache ohne Emotionen vertreten und insbesondere
neben der Sache liegende Motive des Mandanten ausfiltern und die Gegenseite auch nicht persönlich beleidigen.
Es kommt also nicht bloß darauf an, ein guter Rechtstechniker zu sein.
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Die juristische Wahrheit
Jeder behauptet, die Wahrheit zu sagen. Es sind jedoch unterschiedliche Wahrheiten. Was nun?
Die Kernaufgabe des Gerichtsverfahrens besteht darin zu ermitteln, welche die beweisbare Wahrheit ist.
Eine objektive Wahrheit gibt es nicht. Es gibt jedoch verschiedene subjektive Wahrheiten.
Die Prozeßordnungen geben sodann Regeln vor, wie die gerichtliche Wahrheit ermittelt werden soll.
Hierzu gehören bestimmte Beweismittel, wie Zeugenaussagen und Urkunden.
Werden Tatsachen nicht bestritten oder zugestanden, gelten sie als wahr – egal ob sie es sind.
Oftmals wird man für „seine“ Wahrheit keine Zeugen finden.
Im Arbeitsrecht werden die ehemaligen Kollegen kaum für den gekündigten Arbeitnehmer aussagen,
da sie um ihren Arbeitsplatz fürchten – oder schon immer (heimliche) Konkurrenten waren.
Andererseits werden oftmals Zeugen zu schriftlichen Aussagen gedrängt,
die sie dann im Gerichtsverfahren nicht bestätigen.
Es bleibt also oft bis zum letzten Moment in der Gerichtsverhandlung offen, wem der Richter Glauben schenken
und wie ein Rechtsstreit vom Richter entschieden werden wird.
Die lange Dauer eines Prozesses und die lange Ungewissheit der Parteien über den Ausgang ist oft belastend
und sorgt für schlaflose Nächte. Der anfängliche Elan, eine Klage zu erheben, läßt nach ein paar Wochen nach.
Man blickt nach vorne und sucht zu vergessen und einen Neuanfang.
Der erfahrene Anwalt sollte daher von Anfang an auf all diese Besonderheiten hinweisen.
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Streit vermeiden – Vorausschauend beraten
Die Erfahrung zeigt, dass die Ratsuchenden erst auf eigene Faust eine Lösung suchen.
Meistens endet es damit, dass sich die Situation nicht verändert oder sogar noch verschlimmert.
Hier kann Sie ein Fehler leicht einige tausend Euro kosten.
Besser ist es, zu Beginn einer Krise Rechtsrat einzuholen.
Dann kann der Anwalt schon zu richtigem Verhalten raten, ohne dass die Situation eskaliert.
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Wahrheitspflicht vor Gericht
Sie dürften weder unwahre Tatsachen vortragen noch unwahre Tatsachen verschweigen.
Der Anwalt darf jedoch auch keinen Parteiverrat begehen.
Lügt der Mandant vor Gericht, muss der Anwalt dazu schweigen.
Mandanten sind verpflichtet, den Anwalt vollständig zu informieren und entsprechende Unterlagen vorzulegen.
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Kammeraufsicht und Berufsordnungen
Die Tätigkeit als Rechtsanwalt unterliegt der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Berufsordnung der Rechtsanwälte
und den Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft.
Diese Berufsregeln sind zugänglich über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de.
Informationen zur Anwaltschaft in Luxemburg entnehmen Sie der Seite www.barreau.lu
Hierdurch ist das Handeln unserer Kanzlei geprägt.
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Gesetzesauszüge
(1) Der Rechtsanwalt übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder Berufsordnung ihn nicht besonders verpflichten.
(2) Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.
(3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konkfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern. …
§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
§ 3 BRAO
(1) Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
§ 26 BRAO Vereidigung des Rechtsanwalts
(1) Alsbald nach der ersten Zulassung hat der Rechtsanwalt in einer öffentlichen Sitzung des Gerichts, bei dem er zugelassen ist, folgenden Eid zu leisten: „Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“…
§ 43 Allgemeine Berufspflicht
Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalt erfordert, würdig zu erweisen.
§ 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts
(1) Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden.
(2) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet….
Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
1.1. Der Rechtsanwalt in der Gesellschaft
In einer auf die Achtung des Rechtes gegründeten Gesellschaft hat der Rechtsanwalt eine besonders wichtige Funktion. Seine Aufgabe beschränkt sich nicht auf die gewissenhafte Ausführung seines Auftrages im Rahmen des Gesetzes.
Der Rechtsanwalt ist in einem Rechtsstaat sowohl für die Justiz als auch für den Rechtssuchenden, dessen Rechte und Freiheiten er zu wahren hat, unentbehrlich; der Rechtsanwalt ist nicht nur der Vertreter, sondern auch der Berater seines Mandanten. Bei der Ausführung seines Auftrages unterliegt der Rechsanwalt zahlreichen gesetzlichen und standesrechtlichen Pflichten, die zum Teil zueinander in Widerspruch zu stehen scheinen.
Es handelt sich dabei um Pflichten gegenüber
– dem Mandanten
– Gerichten und Behörden, denen gegenüber der Rechtsanwalt seinem Mandanten beisteht und ihn vertritt.
– seinem Berufsstand im allgemeinen und jedem Kollegen im besonderen,
– der Gesellschaft, für die ein freier, unabhängiger und durch sich selbst auferlegte Regeln integerer Berufsstand ein wesentliches Mittel zur Verteidiung der Rechte des einzelnen gegenüber dem Staat und gegenüber Interessengruppen ist.
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©Rechtsanwalt Stephan Wonnebauer – Impressum