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Vorsorge & Versicherungen

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Scheidung und Rentenanspruch

Auch Grenzgänger sind statistisch gesehen von Scheidungen betroffen. Neben den üblichen Streitpunkten wie Unterhalt und Kinder bereiten aber vor allem die Rentenansprüche Sorgen und Probleme.
Denn bei rein nationalen Sachverhalten wird der sogenannte öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich durchgeführt bei dem das Gericht gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenansprüche klärt und den Ausgleich von Amtswegen vornimmt. Die Renten der Eheleute werden so ausgeglichen. Das Thema ist damit beendet.
Dieses System funktioniert jedoch nicht für Grenzgänger. In Luxemburg gibt es den Versorgungsausgleich nicht. Wenn beide Rente beziehen (sog. doppelter Rentenfall) können die Ex-Eheleute von dem anderen die Zahlung einer Rente verlangen. Steuerlich wird das wie Unterhaltszahlungen gehandhabt. Die Zahlungen sind dann jährlich bis zu 24.000 Euro absetzbar. Allerdings muss der Empfänger diesen Betrag in Luxemburg versteuern.

Dieses System wäre auch bei Grenzgängern anzuwenden. Nur die steuerliche Berücksichtigung beim Zahlungsempfänger in Deutschland entfällt.

In der Praxis kommt es zwischenzeitlich immer häufiger vor, dass der Ehegatte vom Grenzgänger eine Abfindung der Rentenansprüche fordert.

Das ist eine gewaltige Anforderung, die finanzielle Nöte bis zum Verbiegen auslösen kann. Bei langjährigen Ehen können hier gut und gerne über 100.000 Euro und mehr zu zahlen sein. Die Höhe der Zahlung wird durch ein mathematisches Gutachten ermittelt. Das Geld soll dann an die deutsche Rentenversicherung oder eine private Lebensversicherung gezahlt werden, über die der Zahlungsempfänger dann erst im Rentenalter verfügen kann.

Umstritten war bislang die Frage, ob der Zahlende nach dem vom Gutachter ermittelten Bruttobetrag auch seine Steuern und Soziallasten in Abzug bringen darf. Grundsätzlich soll im Versorgungsausgleich nach dem Halbteilungsgrundsatz für beide Eheleute der gleiche Nettobetrag herauskommen. Das Gesetz sieht solche Abzugsmöglichkeiten nicht vor.
Abgesehen davon ist die Ermittlung der Steuern und Soziallasten von Grenzgängern hochkompliziert, aber nicht unlösbar. Man muss dazu die künftige Steuerbelastung in Deutschland und Luxemburg berechnen. Außerdem muss geklärt werden, ob der Grenzgänger zukünftig in der deutschen oder luxemburgischen Krankenversicherung Mitglied sein wird. Sodann müssen diese Zahlen aus dem Rentengutachten mit diesen Ergebnissen in Einklang gebracht werden.
In einem aktuellen Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Koblenz hat nun das Gericht erstmals dem Grenzgänger zugestanden, diese Beträge in Abzug zu bringen, um die Höhe der Abfindung zu reduzieren. Der Antragsteller konnte überzeugende Berechnungen vorlegen. Die Gegenseite hatte die Richtigkeiten der Berechnungen bestritten. Das Gericht wollte ein Gutachten zur Werteermittlung in Auftrag geben. Letztlich wurde der Rechtsstreit so beendet, dass die Parteien einen Vergleich geschlossen haben, um die Kosten des Gutachtens zu vermeiden.
Da jährlich rund 3500 deutsche Grenzgänger einen Rentenantrag stellen, ist das Thema von extremer praktischer Bedeutung.

Artikel in Zusammenarbeit mit Fachanwalt für Familienrecht Stefan Schubert aus der Kanzlei Biesdorf, Kram & Partner.

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Besonderheiten bei der Riester-Rente – Dauerbrenner seit 2010!

Folgendes Problem taucht immer wieder bei Neu-Grenzgängern auf:

Die Riester-Rente wird für Grenzgänger uninteressant.

Bei Vertragsabschlüssen ab dem 1.1.2010 entfällt für sie die  Zulageberechtigung
für Riesterprodukten im Rahmen der steuerlichen Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge.

Die Zulagen sind ab dann an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen
gesetzlichen Rentenversicherung bzw. den Bezug einer inländischen Besoldung gekoppelt.

Eine Zulageberechtigung von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, also Grenzgängern,
mit Pflichtversicherung in der luxemburgischen Rentenversicherung ist nur noch für Altverträge
(vor dem 1.1.2010) vorgesehen.

Dazu gehört, dass auch die Pflichtmitgliedschaft in der ausländischen Rentenversicherung ebenfalls vor dem 1.1.2010 begonnen haben muss.

Viele Neu-Grenzgänger werden sich also wundern, wenn ihre deutschen Steuerbescheide nach ein paar Wochen geändert werden.

Denn dann erfolgt ein Abgleich des Finanzamtes mit der deutschen Rentenversicherung. Die Steuerbescheide werden sodann wieder geändert.

Siehe auch: BMF, Schr. v. 18.12.2009, IV C 3 – S 2222/07/10009

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Neu: Wir berechnen Ihre luxemburgische Rente

Die luxemburgische Rente ist ein Aspekt von vielen, in Luxemburg Grenzgänger zu werden. Sie liegt 2-3 mal höher als die deutsche gesetzliche Rente.

Sobald der Grenzgänger das 55. Lebensjahr erreicht hat, erhält er von der CCSS eine offzielle Rentenberechnung, vorher nicht. Die Grenzgänger standen diesem Problem daher hilfslos gegenüber.

Unsere Kanzlei verfügt nun über eine entsprechende Software und bietet ab sofort Rentenberechnungen an. Eine Berechnung wird ab 500 Euro Honorar erstellt. Erfahrungsgemäß haben Grenzgänger dazu auch noch Grundsatzfragen, die mitbeantwortet werden. Es wird also nicht bloß eine mathematische Leistung angeboten.

Gerne können auch Varianten gerechnet werden: Wie entwickelt sich die Rente, wenn ich die Arbeitszeit reduziere, in Elternzeit gehe oder frewillig einzahle?

Grundlage für die Berechnung sind die Jahresmitteilungen der CCSS und der DRV. Diese Unterlagen werden als Basis benötigt.

Diesbezüglich Anfragen können gerne an unser Sekretariat gerichtet werden.

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Besonderheiten bei der Witwenpension

Auch Grenzgänger sorgen sich um die Absicherung ihrer Familie. Im Rentenrecht sind hier aber auch Grenzen gesetzt. Das gilt im Prinzip auch in Deutschland. Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente nur, wenn die Ehe vor Eintritt der Alterspension oder Invalidenpension geschlossen wurde.

Wer also im Rentenalter heiratet, hat grundsätzlich schlechte Chancen, später der begünstigte einer Hinterbliebenenpension (Witwerrente) zu werden.

Hiervon gibt es ein paar Ausnahmen. Beispielsweise gilt der vorgenannte Grundsatz nicht bei einem Unfalltod oder wenn das Paar gemeinsame Kinder hatte. Eine Ausnahme gibt es auch bei größerem Altersunterschied der Eheleute. Der Begünstigte darf nicht älter als 15 Jahre sein, als der Verstorbene im Zeitpunkt des Todes. Soweit die Ehe auch mindestens 1 Jahr vor dem Tod bestand.

Eine besondere Vorschrift, die den Grenzgängern aber Hoffnung machen kann, ist folgende:

 Wenn man 10 gemeinsame Ehejahre als Rentner geschafft hat, entsteht dann doch ein Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Paare die seit mehr als 20 Jahren zusammen sind aufgrund einer schweren Krankheit heiraten, um sich gegenseitig seelischen Beistand zu gewähren. Wenn die oben genannten Bedingungen jedoch nicht erfüllt sind, gibt es keinen Ansprach auf die besagte Rente.

Auch hier wieder gilt:

Das Institut der Ehe oder das Partenariat hat viele Vorteile. Durch geschickte Vertragsgestaltung können die vermeintlichen Nachteile überwiegend auch ausgeschlossen werden. Nur nebenbei sollen die höheren Freibeträge im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht angerissen werden. Finanzplanung tut also Not!

 

 

 

 

 

Vorsicht Direktversicherung

Viele Rentner wundern sich über eine hohe Nachversteuerung ihrer Direktversicherung. Dies kann bei Direktversicherungen vorkommen, die nach dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Diese wurde von dem Arbeitgeber steuerfrei dem Bruttolohn zugerechnet. Dies bedeutet jedoch eine Änderung gegenüber den alten Direktversicherungen. Bei Vertragsbeginn vor 2005 wurden die Einzahlungen vom Arbeitgeber schon pauschal versteuert und sind bei Auszahlung steuerfrei.

Die Rechtslage für Vertragsabschlüsse ab 2005 hat zur Konsequenz, dass der eingezahlte Betrag im Zeitpunkt der Auszahlung voll versteuert werden muss.

Beispielsweise musste ein Rentner im konkreten Fall für rund EUR 29.000,00 Kapitalabfindung rund EUR 7.000,00 Steuern zahlen. Angewendet wird die normale Steuertabelle. Da die Rentner oftmals mit solch hohen Belastungen nicht rechnen, wäre es wünschenswert wenn die Versicherungen vorab eine entsprechende Mitteilung versenden, damit sich die Rentner auf solch hohe Nachzahlungen vorbereiten können. Ob der Versicherungsvertreter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf die Besteuerungshöhe hingewiesen hat, kann man meistens nicht mehr nachvollziehen.

Rentner sollten daher bei möglichen Direktversicherungen vorausschauend bereits nach dem Auszahlungsbetrag fragen. Natürlich kann man auch eine Ratenzahlung der Direktversicherung beantragen. Die Beträge sind meistens jedoch sehr gering und oftmals daher für viele Rentner uninteressant.

 

 

 

 

 

Vorsorge treffen für Krankheit und Alter

Alleinstehende ohne Kinder oder vertrauenswürdige Verwandte sollten für den Fall
von schwerer Krankheit Vorkehrungen treffen. Oft liegt der Fall auch so, dass die Verwandten
intellektuell nicht dazu in der Lage sind.

Vorsorgevollmachten
 werden seit Jahren erstellt. Erste Urteile zu mißlungenen Gestaltungen
gibt es jetzt schon. Hieraus kann man lernen.

Eine Möglichkeit besteht darin, einen Rechtsanwalt mit zu beauftragen, für diesen Fall die
 notwendigen Entscheidungen zu treffen. Ein Rechtsanwalt ist ein Organ der Rechtspflege
und unterliegt einer strengen Berufsordnung.

Bei Grenzgängern ist die Rechtslage ohnehin oft doppelt schwierig, sodass qualifizierter Rat notwendig ist.

Die Tätigkeit wird mittels einem Vertrag vorbereitet. Darin wird dann der Wille des Mandanten festgelegt.
Als Vollmacht wird eine normale Anwaltsvollmacht verwendet. Im Falle eigener Verhinderung soll der
Vorsorgevertreter nicht die vorhandenen Strukturen verändern, sondern diese so belassen und weiterführen.
Die Reinigungskraft muss weiterbezahlt werden, Gespräche mit Banken müssen eventuell geführt werden,
die Mieter müssen betreut werden. Der Anwalt wird dazu entsprechend handeln und nur die wichtigsten
Dinge selbst erledigen. Im übrigen wird er entsprechende Handwerker etc. beauftragen.

Bei Grenzgängern
 muss eventuell Korrespondenz geführt werden mit luxemburgischen Behörden,
Krankenversicherung oder Rentenversicherung.  
Auch für den Fall der schweren Krankheit müssen
eventuell auch weiterhin Steuererklärungen abgegeben werden. 

 

 

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Besonderheiten für Grenzgänger

Grenzpendler sollten beim Abschluß von Versicherungen oder Bankverträgen
ihre besondere Situation bedenken und ihrer Bank und Versicherung davon Mitteilung machen.

Denn viele steuerlichen Argumente für das ein oder andere Bankprodukt oder eine Versicherung
erübrigen sich bei Grenzgängern. Denn wenn Finanzprodukte steuerlich zu berücksichtigen sein sollen,
muß zuerst geprüft werden, welche steuerlichen Auswirkungen sich bei dem Grenzgänger ergeben
und zwar auf beiden Seiten der Grenze.

„Normale“ deutsche Finanzprodukte sind nicht auf Grenzgänger zugeschnitten.

Ebensowenig kennen sich die meisten Finanzberater damit aus.
Diese kooperieren bestenfalls mit Steuerfachleuten,
die wiederum Verständnis von Finanzverträgen haben sollten.

Daher sollten Grenzgänger hier besonderen Rat einholen.

In der deutschen Internetausgabe der luxemburgischen Zeitschrift L’essentiel e
rschient am 5. Mai 2011 ein Artikel zu diesem Thema. Mehr …

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Versicherung nach Art 111bis

In Luxemburg gibt es ein Pendant zur Rieser Rente, nämlich die sogenannte Junker-Rente.
Sie ist auch unter dem Namen S-Pension bekannt. Diese ist in Art 111bis (nach deutscher Lesart Art. 111 b) Einkommensteuergesetz (L)niedergelegt.

Diese Versicherungen sind in der luxemburger Steuererklärung zusätzlich besonders steuermindernd ansetzbar.

Details regelt ein Circulaire, vergleichbar mit einem BMF-Schreiben.
Hier ist beispielsweise geregelt, dass der Vertrag nicht vor dem 60. Lebensjahr
enden darf und mindestens eine Laufzeit von 10 Jahren haben muss.
Nur dann bleibt es bei der steuerlichen Förderung.

Grundsätzlich ist der Vertrag vielen Grenzgängern zu empfehlen.

Seit 2014 werden die Erträge aus dem Vertrag in Luxemburg besteuert.
Dies regelt das nach DBA-Luxemburg.

Lassen Sie sich durch uns beraten. Dann wissen Sie es genau.
Wir erklären Ihnen was im Circulaire steht und wie die Verknüpfung zum deutschen Recht funktioniert.

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Bausparkassenbeiträge

In Luxemburg können noch Bausparkassenbeiträge als Sonderausgaben deklariert werden.
Das ist in Deutschland seit 1996 nicht mehr möglich.

Damit ergeben sich für Grenzgänger, die in Luxemburg Steuern zahlen,
ganz neue Überlegungen bezüglich der Rendite.
Denn die mögliche Steuerersparnis ist dabei zu berücksichtigen.

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Krankenzusatzversicherung

Grenzgänger, die Wert auf eine gute medizinische Versorgung legen,
sollten eine Krankenzusatzversicherung abschließen.

Denn in Luxemburg gibt es eine allgemeine Pflichtversicherung.
Wer bis zum Wechsel nach Luxemburg privat versichert war,
sollte diese Versicherung „parken“, d.h. nur noch die Anwartschaft bezahlen.
Private Krankenversicherungen gibt es in Luxemburg nur in Form von Zusatzversicherungen.

Viele Grenzgänger schließen daher Verträge bei der DKV Luxemburg oder Le Foyer ab.

Alternativ lohnt es sich, die Leistungen bei der Caisse Medico-Chirurgicale Mutualiste zu vergleichen.
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Krankenzusatzversicherung.
Gerade bei großen Familien ist diese Form der Versicherung günstig, da man nur eine Jahrespauschale zahlt.

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Besonderheiten bei Rechtschutzversicherungen

Arbeitsrechtschutz ist für Grenzgänger in der normalen Rechtschutzversicherung mitversichert.

Nicht versichert sind jedoch Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht bei Rechtsstreitigkeiten
mit den luxemburger Verwaltungsbehörden.

Es gibt allerdings die Möglichkeit gegen einen Zuschlag diese Bereiche mitzuversichern.
Fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter.

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