Willkommen bei der Kanzlei Stephan Wonnebauer!
Das Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialrecht für Grenzgänger ist ständig im Wandel. Unsere Kanzlei hat sich mittlerweile auch auf Rentenberatung eingestellt. Rund 2000 deutsche Grenzgänger gehen jährlich in die vorgezogene Altersrente. Personalverantwortliche, Lohnbuchhalter, Unternehmer und interessierte Grenzgänger sollten auf diesen Fachgebieten informiert sein, um letztendlich unternehmerische und persönliche Vermögensschäden zu vermeiden.
Wenn Sie über die jeweils aktuellen Themen informiert werden möchten,
tragen Sie sich einfach in die Empfängerliste zu unserem Newsletter ein.
Diesen können Sie natürlich auch jederzeit, schnell und einfach online
wieder abbestellen, falls Sie unser Angebot nicht mehr nutzen möchten.
Moien! Die Grenzgänger-Sprechstunde vom 15.05.2024
Stephan Wonnebauer im Interview mit Sabine Schwadorf vom Trierischen Volksfreund.
Diesmal geht es um Fragen zur Rente für Grenzgänger und die Stolperfallen hinsichtlich des
Zeitpunktes der Beantragung der Rente, Zuverdienst, Meldung von Kindererziehungszeiten
und vieles mehr.
Auch das Thema Versteuerung von Überstunden für Grenzgänger wird noch
einmal kurz beleuchtet.
:
Hinweise zu den Beratungsmöglichkeiten für neue Mandanten
Sie wenden sich zum ersten Mal an unsere Kanzlei?
Sie haben ein schwieriges Rechtsproblem, es geht um Ihre Existenz oder um viel Geld?
Sie sind Grenzgänger und wollen sich allgemein informieren über Ihre Rechte und Pflichten?
Sie erhalten eine Rundumberatung zu den Themen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht
und Arbeitsrecht auf Sie persönlich zugeschnitten.
Sie wollen eine Steuererklärung für Grenzgänger oder eine Selbstanzeige bei uns in Auftrag geben?
Sie wollen keine Kompromisse eingehen und eine rechtsverbindliche Beratung
durch einen ausgewiesenen Fachmann einholen?
Wir orientieren unser Honorar an der Steuerberatervergütungsverordnung und dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Entscheidend für die Gebührenhöhe ist der Gegenstandswert.
Für die Erstberatung fällt eine Pauschale in Höhe von 500 € an. Sie erhalten über den Betrag eine Rechnung.
Die weiteren Kosten werden Ihnen dann konkret in dem Beratungstermin mitgeteilt.
Die Pauschale wird darauf angerechnet.
Sollten sich in der Beratung tiefergehende Rechtsprobleme ergeben, erklären wir Ihnen die nächsten Schritte
und weiteren Kosten. Sie entscheiden dann selbst, wie Sie weiterverfahren und ob Sie uns weiter beauftragen.
In arbeitsrechtlichen Fällen verfügen Sie eventuell über eine Rechtsschutzversicherung.
Bringen Sie zu dem ersten Termin die Daten mit. Falls nicht, müssen Sie auch hier grundsätzlich
mit einem Honorar von mindestens 500 € rechnen.
Für Unternehmer richtet sich die Honorarhöhe nach dem Einzelfall.
Für Stamm-Mandanten entfällt dieses Prozedere. Sie können sich jederzeit an uns wenden.
Einfache Fragestellungen werden dann auch von Rechtsanwalt Wonnebauer zum Teil honorarfrei beantwortet.
Details werden Sie dann später erfahren.
Was gibt es Neues in Luxemburg?
Hier finden Sie aktuelle Beiträge mit Informationen
zum Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht für Grenzgänger.
(Krankengeld, Renten, Reclassement, Invalidenpension)
Wir suchen ab sofort:
Wir suchen ab sofort eine motivierte Steuerfachkraft oder Steuerberater (m/w/d) für die Erstellung von Steuererklärungen für Luxemburg-Grenzgänger. Eine Einarbeitung durch erfahrene MitarbeiterInnen wird gewährleistet. Rechtsanwaltsfachangestellte, die sich auf dieses Gebiet begeben wollen, sind ebenfalls willkommen.
Bei uns lernen Sie endlich wie man es richtig macht. Wir haben 30 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Auf Ihnen lastet keine Gesamtverantwortung. Sie werden nie alleine gelassen. Alle Steuererklärungen werden von einem Team bearbeitet. Die Endkontrolle aller Steuererklärungen erfolgt immer durch Herrn Wonnebauer persönlich. Die Korrespondez mit den deutschen und luxemburgischen Finanzämter übernimmt direkt unser Rechtsabteilung. So können Sie sich ganz auf unsere Mandanten und das eigentliche Steuerrecht konzentrieren. Fortbildungen im luxemburgischen Steuerrecht erfolgen Inhouse.
Erfahrungen mit DATEV oder einer anderen Profisoftware sollten Sie mitbringen. Sie sollten keine Scheu vor der französischen Sprache haben, denn die Literatur ist überwiegend französisch. Auch das können Sie bei uns lernen.
Bewerbung bitte an: kanzlei@wonnebauer.de
Vertraulichkeit wird zugesichert.
Outsourcing der Personalabteilung
Das Personalwesen in Luxemburg ist sehr anspruchsvoll, insbesondere wenn grenzüberschreitender Personaleinsatz erfolgt.
Wir unterstützen Unternehmen bei diesen Arbeiten. Wir sind spezialisiert in Lohnbuchhaltung, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht.
Unsere Anwälte und Steuerfachleute können Ihr Personalwesen vollständig, teilweise oder interimsbezogen übernehmen.
Gerade Kleinunternehmen haben Probleme, Fachkäfte in diesen Bereichen zu finden. Der Einsatz einer externen Kanzlei führt oftmals zu Kostenersparnissen, da die Kanzlei die Arbeiten grundsätzlich effektiver und schneller durchführen kann aufgrund ihrer Expertise.
Wir berechnen Ihre luxemburgische Rente
Grenzgänger erhalten erst ab dem 55. Lebensjahr eine offizielle Rentenberechnung von der gesetzlichen Rentenkasse.
Bis dahin sind Grenzgänger im Ungewissen.
Aber schon die Entscheidung, überhaupt in Luxemburg zu arbeiten, hängt von dieser Frage ab.
Ab sofort bieten wir diese Leistung an. Mehr …
Consultations in english language
In the region of Trier there are many cross border workers. We offer consultations in english.
We are able to advise on labour law and tax regulations in both Luxemburg and Germany.
We prepare your tax returns for you in Luxemburg and Germany.
Additonally we advise on social security law and the availability of child benefit and naturally all available tax benefits.
First articles are availabe here…
Wir erstellen Ihre TVA-Erklärung für Luxemburg
Viele deutsche Unternehmer, die in Luxemburg tätig sind ohne dort einen Betriebssitz zu haben,
sind verpflichtet, eine luxemburgische TVA (Mehrwertsteuer) Erklärung abzugeben.
Unsere Kanzlei ist auch auf diesem Gebiet tätig.
Wir erstellen diese Erklärungen und beraten Sie im Umsatzsteuerrecht.
Wir beraten bei der Testamentsgestaltung, Erbschaftsteuer und Vorsorge
Nicht nur alte Menschen sollten sich Gedanken über ihren Nachlass
und die juristische sowie medizinische Vorsorge machen.
Bereits junge Menschen mit Verantwortung für andere,
seien es die Eltern oder eine eigene Familie, sollten die Folgen eines Unfalles oder Todes nicht dem Zufall überlassen.
Zwar gibt es gesetzliche Regeln. Aber wer will schon, dass der Ex-Partner
oder die ungeliebte Verwandschaft erbt, was man mit viel Schweiß erarbeitet hat.
Die Erbschaftsteuer verzehrt oft einen Großteil des Erbes.
Kluge Planung hilft Steuern zu sparen.
Wir empfehlen daher unsere Komplettberatung zu Testament,
Erbschaftsteuer, Vorsorgeverfügung und Patientenverfügung. Mehr …
Für Ihre Steuererklärung 2023!
Buch Steuerlux: 2. Auflage
Es enthält Anleitungen und Erläuterungen für die Erstellung der deutschen
als auch der luxemburgischen Steuererklärung 2023.
Neue Themen gegenüber der 1. Auflage sind:
– Steuerreform 2017-2018
– DBA 2014
– Verständigungsvereinbarungen zur 19-Tage-Regel
– neue Gerichtsurteile für Grenzgänger von Finanzgerichten, Bundesfinanzhof und EuGH
– Anlage N-AUS
Der ideale Einstieg für Grenzgänger. Steuerlux – Ratgeber für Luxemburg-Grenzgänger
Das Buch kostet 39,90 Euro.
Buchbestellung über Verlag und Inhaltsverzeichnis HIER
Das Buch ist auch direkt in der Kanzlei erhältlich.
Zudem wird es über den Buchhandel vertrieben.
©Rechtsanwalt Stephan Wonnebauer – Impressum