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Deutsche Rentner in Frankreich
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Besteuerung der deutschen Rente
Gerade in Südfrankreich leben viele Deutsche spätestens ab dem Rentenalter in Eigenheimen.
Sie genießen das milde Klima und die angenehme französische Lebensart.
Oft tritt man auf Residenzen mit vielen deutschen Familien, sodass Heimweh selten aufkommt.
Der Lebensabend wird bestritten mit den monatlichen Auszahlungen der deutschen Rente der DRV
und eventuell weiteren Renten, beispielsweise Betriebsrenten oder Versicherungszahlungen.
Das Besteuerungsrecht an den gesetzlichen Renten hat der deutsche Fiskus.
Das hat in der Vergangenheit niemanden interessiert.
Da die Renten an der Quelle nicht besteuert werden, hatte Deutschland oft das Nachsehen an den Steuern.
Seit dem Jahr 2005 werden die Renten allerdings von der DRV an das Finanzamt gemeldet.
Dadurch wurden immer mehr Rentner entdeckt, die jahrelange ihrer Steuerpflicht nicht nachgekommen waren.
Oftmals mußten dann für die Vergangenheit jahrelange rückwirkend Steuern nachgezahlt werden.
Hierbei sind viele Besonderheiten und Fallstricke zu beachten.
Wir haben schon Erfahrung mit diesen Besteuerungsfällen gesammelt und helfen Ihnen
bei der ordnungsgemäßen Abwicklung der Steuerfälle in Deutschland und Frankreich.
Auch hier gilt: Lassen Sie sich im Vorhinein beraten, um Ärger mit den Finanzbehörden
oder gar die Pfändung der Rente zu vermeiden.
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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Frankreich
Deutschland hat mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung
doppelter Besteuerung geschlossen, so auch mit Frankreich.
Diese basieren grundsätzlich auf dem Musterabkommen der OECD.
Dennoch gibt es punktuell erhebliche Unterschiede zwischen den Abkommen.
Beispielsweise wird der Lohn von Grenzpendlern, die in Frankreich leben
und in Deutschland arbeiten, in Frankreich besteuert.
Im Gegenzug wird die deutsche Rente in dieser Wohnortsituation in Deutschland besteuert.
Das DBA mit Luxemburg sieht hingegen in diesen Punkten völlig anders aus.
Wer also seinen Wohnsitz nach Frankreich verlegt, sollte sich dieser Rechtslage bewußt sein
und entsprechend steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.
Ab dem 1.1.2016 soll sich die Rechtslage ändern: Dann werden deutsche Renten
bei Wohnsitz in Frankreich auch in Frankreich besteuert.
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Erbrechtliche Besonderheiten
Im Erbrecht wird es im Jahr 2015 eine erhebliche Änderung geben, die gerade Auslandsrentner betrifft.
Das Erbrecht richtet sich derzeit noch, und das bis Juli 2015, nach der Nationalität des Erblassers.
Wer also als Deutscher mit Wohnsitz in Frankreich ohne Testament verstirbt, wird nach deutschen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht behandelt. Für Immobilien gilt französisches Recht.
Ab August 2015 gilt in dieser Konstellation allerdings französisches Erbrecht,
denn dann ist das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltes entscheident.
Rentner sollte sich also Gedanken machen über die Ausgestaltung eines Testamentes,
wenn sie für ihre Erben ausreichend vorsorgen wollen.
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