Wir wünschen allen Grenzgänger:innen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes Neues Jahr
Das war 2024 – Ein Rückblick für Grenzgänger
Das Jahr 2024 war für viele Grenzgänger ereignisreich.
Die Überstundenbesteuerung war das Thema des Jahres. Überstunden sollen nun in Deutschland besteuert werden, also anders als in den 30 Jahren zuvor. Jedenfalls erfolgt die Besteuerung aktuell durch die Finanzämter. Ein erstes Gerichtsverfahren ist dazu anhängig. Juristische Fragen zur Rechtsgrundlage und zum Rückwirkungsverbot werden zu klären sein. Auf der anderen Seite sollte die luxemburger Gewerbeaufsicht auch einmal prüfen, wie diese Überstunden zustande gekommen sind, denn sie sollten doch die Ausnahme sein. Normalerweise müssten diese Überstunden dort gemeldet worden sein. Betroffen sind einige tausend Grenzgänger.
Seit Dezember besteuern die Finanzämter in der Region auch die vor drei Jahren in Luxemburg neu eingeführte Beteiligungsprämie. Dieser Bonus für gute Arbeit ist zu 50 Prozent steuerfrei gestellt. Diese Hälfte wird nun auch in Deutschland besteuert. Betroffen sind nur einige hundert Grenzgänger, denn dieser Bonus wird nur von wenigen Unternehmen gezahlt.
Weiterhin im Focus steht die Besteuerung von luxemburger Verwaltungsratsvergütungen in Deutschland.
Es gibt sogar schon erste Versuche, die private Nutzung von Dienstwagen in deutsches Steuerrecht umzurechnen. Gerade Grenzgänger, die weit weg von der Grenze wohnen, hätten dann einen Steuernachteil. Dieses Thema wurde seit 30 Jahren bundesweit nicht von Finanzämtern angerührt.
Man kann also festhalten, dass die Steuerveranlagung immer aufwändiger wird. Ein Grenzgänger in diesen Situationen kann kaum noch auf Augenhöhe mit dem Finanzamt korrespondieren. Es scheint eine starke politische Kraft in Deutschland zu geben, die es auf die Grenzgänger abgesehen hat. Denn eine solche Konzentration der Finanzämter auf steuerfreie Gehaltsbestandteilte hat es noch nicht gegeben.
Richtig ist aber auch, dass es eine maßgebliche Änderung zugunsten entlassener Grenzgänger gegeben hat. Wer im Rahmen einer Kündigung von der Arbeit freigestellt worden war, musste bis 2023 sein Gehalt in Deutschland versteuern. Eine Ausnahme galt nur bei Sozialplänen. Freistellungen dauern in Regel bis zu 6 Monaten, da die Kündigungsfristen zwei bis 6 Monate betragen. Hier hatte Deutschland einmal in den Verhandlungen nachgegeben.
Beim Kindergeld gibt es immer wieder Fälle, in denen Grenzgänger zu Unrecht Luxemburger statt deutsches Kindergeld und Differenzkindergeld beziehen. Meist fallen solche Fälle erst nach Jahren auf. Der in Deutschland arbeitende Elternteil muss dann rückwirkend in Deutschland Kindergeld beantragen. Hier gilt jedoch mittlerweile eine Ausschlussfrist von sechs Monaten. Diese Frist ist höchstrichterlich in Deutschland und von Europäischen Gerichtshof bestätigt worden. Bislang hat Luxemburg großzügig auf eine Rückzahlung verzichtet. Wer weiß, wie lange das noch so geht.
Viele Grenzgänger unterschätzen oft die Rechtslage. Ihnen ist nicht bewusst, dass sie bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit mehr Vorschriften beachten müssen. Man findet die Lösungen meist nicht im Internet. Es gibt tatsächlich auch wenig individuelle Rechtsberatung zu diesen Themen. Aber es gibt sie. Grenzgänger verdienen deutlich mehr in Luxemburg. Also sollten sie sich auch mehr bemühen, um ihre Rechtslage zu klären. Wer es nicht tut, zahlt dafür später mehr also nötig war.
Die vorgezogene Altersrente ab dem 57. Lebensjahr ist für rund 2500 deutsche Grenzgänger jährlich ein Thema. In der Berichterstattung des TV und in vielen öffentlichen Vorträgen haben wir die Hintergründe und Anwendungspraxis erörtert. Problematisch ist das Zusammentreffen der Fragestellungen: Rente, Krankenversicherung und Besteuerung. Das muss und kann man im Einzelfall lösen. Für viele Rentner lohnt sich auch weiterhin die Abgabe einer Steuererklärung. Aber es gibt auch viele Fälle, in denen die Rentner keine Erklärung mehr abgeben müssen.
Mit diesem letzten Überblick wünschen wir allen Grenzgänger:innen eine besinnliche Weihnachtszeit.
Unsere Kanzlei ist vom 23.12.2024 bis zum 3.1.2025 nur unregelmäßig besetzt. In dringenden Fällen schreiben Sie bitte ein Mail.
Willkommen bei der Kanzlei Stephan Wonnebauer!
Das Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialrecht für Grenzgänger ist ständig im Wandel. Unsere Kanzlei hat sich mittlerweile auch auf Rentenberatung eingestellt. Rund 2000 deutsche Grenzgänger gehen jährlich in die vorgezogene Altersrente. Personalverantwortliche, Lohnbuchhalter, Unternehmer und interessierte Grenzgänger sollten auf diesen Fachgebieten informiert sein, um letztendlich unternehmerische und persönliche Vermögensschäden zu vermeiden.
Wenn Sie über die jeweils aktuellen Themen informiert werden möchten,
tragen Sie sich einfach in die Empfängerliste zu unserem Newsletter ein.
Diesen können Sie natürlich auch jederzeit, schnell und einfach online
wieder abbestellen, falls Sie unser Angebot nicht mehr nutzen möchten.
Moien! Die Grenzgänger-Sprechstunde vom 15.05.2024
Stephan Wonnebauer im Interview mit Sabine Schwadorf vom Trierischen Volksfreund.
Diesmal geht es um Fragen zur Rente für Grenzgänger und die Stolperfallen hinsichtlich des
Zeitpunktes der Beantragung der Rente, Zuverdienst, Meldung von Kindererziehungszeiten
und vieles mehr.
Auch das Thema Versteuerung von Überstunden für Grenzgänger wird noch
einmal kurz beleuchtet.
:
Hinweise zu den Beratungsmöglichkeiten für neue Mandanten
Sie wenden sich zum ersten Mal an unsere Kanzlei?
Sie haben ein schwieriges Rechtsproblem, es geht um Ihre Existenz oder um viel Geld?
Sie sind Grenzgänger und wollen sich allgemein informieren über Ihre Rechte und Pflichten?
Sie erhalten eine Rundumberatung zu den Themen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht
und Arbeitsrecht auf Sie persönlich zugeschnitten.
Sie wollen eine Steuererklärung für Grenzgänger oder eine Selbstanzeige bei uns in Auftrag geben?
Sie wollen keine Kompromisse eingehen und eine rechtsverbindliche Beratung
durch einen ausgewiesenen Fachmann einholen?
Wir orientieren unser Honorar an der Steuerberatervergütungsverordnung und dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Entscheidend für die Gebührenhöhe ist der Gegenstandswert.
Für die Erstberatung fällt eine Pauschale in Höhe von 500 € an. Sie erhalten über den Betrag eine Rechnung.
Die weiteren Kosten werden Ihnen dann konkret in dem Beratungstermin mitgeteilt.
Die Pauschale wird darauf angerechnet.
Sollten sich in der Beratung tiefergehende Rechtsprobleme ergeben, erklären wir Ihnen die nächsten Schritte
und weiteren Kosten. Sie entscheiden dann selbst, wie Sie weiterverfahren und ob Sie uns weiter beauftragen.
In arbeitsrechtlichen Fällen verfügen Sie eventuell über eine Rechtsschutzversicherung.
Bringen Sie zu dem ersten Termin die Daten mit. Falls nicht, müssen Sie auch hier grundsätzlich
mit einem Honorar von mindestens 500 € rechnen.
Für Unternehmer richtet sich die Honorarhöhe nach dem Einzelfall.
Für Stamm-Mandanten entfällt dieses Prozedere. Sie können sich jederzeit an uns wenden.
Einfache Fragestellungen werden dann auch von Rechtsanwalt Wonnebauer zum Teil honorarfrei beantwortet.
Details werden Sie dann später erfahren.
Was gibt es Neues in Luxemburg?
Hier finden Sie aktuelle Beiträge mit Informationen
zum Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht für Grenzgänger.
(Krankengeld, Renten, Reclassement, Invalidenpension)
Wir suchen ab sofort:
Wir suchen ab sofort eine motivierte Steuerfachkraft oder Steuerberater (m/w/d) für die Erstellung von Steuererklärungen für Luxemburg-Grenzgänger. Eine Einarbeitung durch erfahrene MitarbeiterInnen wird gewährleistet. Rechtsanwaltsfachangestellte, die sich auf dieses Gebiet begeben wollen, sind ebenfalls willkommen.
Bei uns lernen Sie endlich wie man es richtig macht. Wir haben 30 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Auf Ihnen lastet keine Gesamtverantwortung. Sie werden nie alleine gelassen. Alle Steuererklärungen werden von einem Team bearbeitet. Die Endkontrolle aller Steuererklärungen erfolgt immer durch Herrn Wonnebauer persönlich. Die Korrespondez mit den deutschen und luxemburgischen Finanzämter übernimmt direkt unser Rechtsabteilung. So können Sie sich ganz auf unsere Mandanten und das eigentliche Steuerrecht konzentrieren. Fortbildungen im luxemburgischen Steuerrecht erfolgen Inhouse.
Erfahrungen mit DATEV oder einer anderen Profisoftware sollten Sie mitbringen. Sie sollten keine Scheu vor der französischen Sprache haben, denn die Literatur ist überwiegend französisch. Auch das können Sie bei uns lernen.
Bewerbung bitte an: kanzlei@wonnebauer.de
Vertraulichkeit wird zugesichert.
Outsourcing der Personalabteilung
Das Personalwesen in Luxemburg ist sehr anspruchsvoll, insbesondere wenn grenzüberschreitender Personaleinsatz erfolgt.
Wir unterstützen Unternehmen bei diesen Arbeiten. Wir sind spezialisiert in Lohnbuchhaltung, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht.
Unsere Anwälte und Steuerfachleute können Ihr Personalwesen vollständig, teilweise oder interimsbezogen übernehmen.
Gerade Kleinunternehmen haben Probleme, Fachkäfte in diesen Bereichen zu finden. Der Einsatz einer externen Kanzlei führt oftmals zu Kostenersparnissen, da die Kanzlei die Arbeiten grundsätzlich effektiver und schneller durchführen kann aufgrund ihrer Expertise.
Wir berechnen Ihre luxemburgische Rente
Grenzgänger erhalten erst ab dem 55. Lebensjahr eine offizielle Rentenberechnung von der gesetzlichen Rentenkasse.
Bis dahin sind Grenzgänger im Ungewissen.
Aber schon die Entscheidung, überhaupt in Luxemburg zu arbeiten, hängt von dieser Frage ab.
Ab sofort bieten wir diese Leistung an. Mehr …
Consultations in english language
In the region of Trier there are many cross border workers. We offer consultations in english.
We are able to advise on labour law and tax regulations in both Luxemburg and Germany.
We prepare your tax returns for you in Luxemburg and Germany.
Additonally we advise on social security law and the availability of child benefit and naturally all available tax benefits.
First articles are availabe here…
Wir erstellen Ihre TVA-Erklärung für Luxemburg
Viele deutsche Unternehmer, die in Luxemburg tätig sind ohne dort einen Betriebssitz zu haben,
sind verpflichtet, eine luxemburgische TVA (Mehrwertsteuer) Erklärung abzugeben.
Unsere Kanzlei ist auch auf diesem Gebiet tätig.
Wir erstellen diese Erklärungen und beraten Sie im Umsatzsteuerrecht.
Wir beraten bei der Testamentsgestaltung, Erbschaftsteuer und Vorsorge
Nicht nur alte Menschen sollten sich Gedanken über ihren Nachlass
und die juristische sowie medizinische Vorsorge machen.
Bereits junge Menschen mit Verantwortung für andere,
seien es die Eltern oder eine eigene Familie, sollten die Folgen eines Unfalles oder Todes nicht dem Zufall überlassen.
Zwar gibt es gesetzliche Regeln. Aber wer will schon, dass der Ex-Partner
oder die ungeliebte Verwandschaft erbt, was man mit viel Schweiß erarbeitet hat.
Die Erbschaftsteuer verzehrt oft einen Großteil des Erbes.
Kluge Planung hilft Steuern zu sparen.
Wir empfehlen daher unsere Komplettberatung zu Testament,
Erbschaftsteuer, Vorsorgeverfügung und Patientenverfügung. Mehr …
Für Ihre Steuererklärung 2023!
Buch Steuerlux: 2. Auflage
Es enthält Anleitungen und Erläuterungen für die Erstellung der deutschen
als auch der luxemburgischen Steuererklärung 2023.
Neue Themen gegenüber der 1. Auflage sind:
– Steuerreform 2017-2018
– DBA 2014
– Verständigungsvereinbarungen zur 19-Tage-Regel
– neue Gerichtsurteile für Grenzgänger von Finanzgerichten, Bundesfinanzhof und EuGH
– Anlage N-AUS
Der ideale Einstieg für Grenzgänger. Steuerlux – Ratgeber für Luxemburg-Grenzgänger
Das Buch kostet 39,90 Euro.
Buchbestellung über Verlag und Inhaltsverzeichnis HIER
Das Buch ist auch direkt in der Kanzlei erhältlich.
Zudem wird es über den Buchhandel vertrieben.
©Rechtsanwalt Stephan Wonnebauer – Impressum